Gebührenordnung
1.
Nutzungsgebühr
(gilt jeweils für Stadtbibliothek oder Kreis-Fahrbibliothek, gültig ab 01.01.2026)
| Jahreskarte Erwachsene (ab 18 Jahre) | 20 € |
Jahreskarte Erwachsene ermäßigt (ab 18 Jahre) (bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung)
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10 € |
| Jahreskarte Kinder und Jugendliche (7 bis 17 Jahre) | frei |
Jahres-Partnerkarte
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30 € |
| Monatskarte | 5 € |
| Jahreskarte für Institutionen (Firmen, Erwachsenenbildung, soziale Einrichtungen u.ä.) | 30 € |
| Jahreskarte für Kindereinrichtungen und Schulen | frei |
2.
Schutzgebühren
| Ausstellen eines Ersatz-Benutzerausweises bei Verlust oder Beschädigung | 2,00 € |
| Einarbeitung des Ersatzexemplars eines beschädigten oder verlorenen Mediums | 5,00 € |
| Verlust oder Beschädigung von Ton- und Bildträger- Hüllen oder -Covern nach Ermessen | 1,00 € |
| Erwerb eines Folienbeutels | 0,50 € |
| Erwerb eines Baumwollbeutels | 2,00 € |
3.
Versäumnisgebühren bei Fristüberschreitung
| pro angefangener Woche pro Medium (außer DVD und Konsolenspiele) | |
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| pro angefangener Woche pro DVD und Konsolenspiel | |
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| Bearbeitungsgebühr für Rechnungserstellung | 2,00 € |
4.
Fernleihgebühren
| Abgabe der Bestellung pro Titel | 1,00 € |
| Bei positiver Erledigung ist die Portogebühr für den Postweg zurück zur entleihenden Bibliothek zu zahlen. Darüber hinaus sind vom Besteller die Kosten zu tragen, die die entleihende Bibliothek in Rechnung stellen kann (z.B. bei mehr als 20 Kopienseiten) | |
5.
Kopier-Gebühren
| Kopie und Ausdrucke | |
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